Kompetenz im Profil

WER WIR SIND UND WAS WIR FÜR SIE LEISTEN

Kompetenz ist die Summe aus umfassendem fundiertem Fachwissen und langjähriger praktischer Erfahrung. Erfahrung aus der Beratung und Betreuung von Mandanten unterschiedlichster Branchen, von der  Konzerngesellschaft über den Gewerbetreibenden bis hin zum Freiberufler und zur Privatperson.

Was bieten wir unseren Mandanten? Individuelle und engagierte Leistungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung, der Steuerberatung, der betriebswirtschaftlichen Beratung und mit unserem Kooperationspartner, der  audit law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, auch gesellschaftsrechtliche Beratung. Wir bringen umfassendes Wissen ein: mit einem großen qualifizierten Team bei uns im Haus. Als Mitglied des überregional und  international agierenden HLB-Netzwerkes in dem unabhängige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften kooperieren. Und durch unsere Mitarbeit in zahlreichen berufsständischen Gremien und  Fachausschüssen.

Kompetenz generiert Erfolge. Das gilt für jedes Unternehmen, für unsere Mandanten – aber auch für uns selbst: Unsere 1983 von Dr. Daiber gegründete Kanzlei hat sich mit großem Erfolg entwickelt und etabliert. In unserem Hauptsitz in Stuttgart und unserer Niederlassung in Albstadt engagieren sich heute 7 Partner und nahezu 50 Mitarbeiter. Mehr zu uns und unseren Leistungen stellen wir Ihnen hier vor.

picture_gebaude
  • News

    • Termine Mai 2012

      Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der mehr..
    • Keine Aussetzungszinsen bei vollem Erfolg eines Rechtsbehelfs

      Haben ein Einspruch oder eine Klage endgültig keinen Erfolg, ist der danach noch geschuldete Betrag zu verzinsen. Das gilt auch, wenn durch einen mehr..
    • Drittaufwand bei Ehegatten als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

      Von Dritten getragene Aufwendungen –  so genannter Drittaufwand  – sind grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig. Ausnahmsweise kann mehr..
    • Offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert keine große Zeitersparnis

      Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann eine Entfernungspauschale von 0,30 € je Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend mehr..
    • Behandlung von Nachzahlungszinsen und Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften

      Bis einschließlich 1998 konnten die Steuerbürger an das Finanzamt gezahlte Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben abziehen. Diese Möglichkeit ist mehr..
    • Ferienjobs für Schüler sind sozialversicherungsfrei

      Während der Ferien können Schüler unbegrenzt Geld verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Voraussetzung ist, dass die mehr..
    • Neue Beleg- und Buchnachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen auf 01.07.2012 verschoben

      Innergemeinschaftliche Warenlieferungen sind umsatzsteuerfrei, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Unternehmer müssen die mehr..
    • Der Abzug von Bewirtungskosten als Betriebsausgaben ist nur bei Angabe des konkreten Anlasses der Bewirtung möglich

      Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass dürfen den Gewinn nur in Höhe von 70 % der nach allgemeiner mehr..
    • Komplementär-GmbH kann nicht Organgesellschaft der Kommanditgesellschaft sein

      Eine GmbH, die persönlich haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft ist und deren Gesellschafter die Kommanditisten sind (typische mehr..
    • Bei der Ermittlung des Gewerbeertrages sind die Miet- und Pachtzinsen auch bei An- und Weitervermietung von Immobilien hinzuzurechnen

      Der für die Gewerbesteuer maßgebliche Gewerbeertrag ergibt sich aus dem lt. Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz ermittelten Gewinn aus mehr..